Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung der AGB

(1) Für sämtliche, auch zukünftige Geschäfte zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt) und der Dressandfriends GmbH (im Folgenden „Agentur“) gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“).

(2) Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragsparteien dies schriftlich vereinbaren. Abweichende AGB des Kunden, die z. B. in einer Gegenbestätigung enthalten sind, kommen auch dann nicht zur Geltung, wenn die Agentur diesen nicht widerspricht.
 

2. Vertragsschluss, Leistung und Honorar

(1) Die Agentur ist eine klassische Full-Service-Agentur. Die Leistungen der Agentur umfassen u. a. die Entwicklung von Strategien und Projekten für die erfolgreiche Vermarktung von Produkten, Konzepte und Ideen für klassische Werbung, Direktmarketing, Medical Education, Veranstaltungen, Entwicklung von Corporate Designs, Entwürfe für Werbemittel bzw. andere Medien etc. (im Folgenden auch „Leistung(en)“ genannt).

(2) Angebote der Agentur sind grundsätzlich freibleibend, erst eine Auftragsbestätigung der Agentur oder die Leistung begründet einen entsprechenden Vertrag.

(3) Einzelheiten zu Inhalt und Umfang der gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen der Agentur ergeben sich aus dem zwischen der Agentur und dem Kunden geschlossenen Vertrag (im Folgenden auch „Vertrag“ genannt). Mangels anderweitiger Vereinbarung oder bei fehlender Detaillierung im Vertrag schuldet die Agentur Leistungen mittlerer Art und Güte. Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit der erforderlichen Sorgfalt auszuführen.

(4) Die Agentur wird dem Kunden im Zuge der Vertragsverhandlungen eine schriftliche Vorkalkulation erstellen. Das in der Vorkalkulation genannte Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Tagen ab Erhalt widerspricht. Wird keine Vorkalkulation erstellt, gilt die aktuelle Preisliste der Agentur als vereinbart. Die Agentur wird diese dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung stellen.

(5) Für vorbereitende Arbeiten der Agentur, die aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte.

(6) Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenen Auslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z. B. Kosten für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.

 

3. Präsentation/Vertragsverhandlungen

(1) Erhält die Agentur nach einer Präsentation im Zuge von Vertragsverhandlungen keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzugeben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Präsentationsunterlagen oder zur Nutzung der präsentierten Leistungen.

(2) Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur für den Kunden gestalteten Leistungen verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

(3) Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen durch den Kunden an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.

4. Eigentumsrecht, Urheberschutz und Nutzungsrechte


(1) Sämtliche Rechte an allen von der Agentur für den Kunden erbrachten Leistungen, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch Auszüge daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit zurückverlangt werden. Die Agentur räumt dem Kunden Nutzungsrechte an den von der Agentur im Rahmen des Auftrages für den Kunden erbrachten Leistungen nach Maßgabe des Vertrages oder einer separaten Nutzungsvereinbarung ein. Soweit durch Vertrag oder separate Nutzungsvereinbarung nichts anderes vereinbart worden ist, gilt das Folgende: Der Kunde erwirbt durch Zahlung des für die Leistung vereinbarten Honorars das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung), örtlich begrenzt auf die Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland und zeitlich begrenzt auf den Zeitraum, in dem die Umsetzung der Leistungen (z. B. Anzeigenkampagnen) durch die Agentur erfolgt. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nicht das Recht, die Leistungen unabhängig von der Agentur umzusetzen. Die Nutzungsrechte für eine von der Agentur unabhängige Umsetzung müssen separat von der Agentur erworben werden. Der Agentur gebührt dafür eine angemessene Vergütung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Nutzungsrechte an den von der Agentur für den Kunden erbrachten Leistungen in irgendeiner Form an Dritte zu übertragen.

(2) Veränderungen an den durch die Agentur erbrachten Leistungen durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig.

(3) Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist, unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist, die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

(4) Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

(5) Die Agentur ist berechtigt, die von ihr erbrachten Arbeiten und Leistungen im Rahmen ihrer Eigenwerbung, auch im Internet und im Rahmen von Wettbewerben, zu verwenden.

5. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten

(1) Der Kunde hat sämtliche für die Durchführung von Projekten notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und die Agentur zu unterstützen. Diese Mitwirkungspflicht gilt insbesondere für termingebundene Projekte, bei denen zur Einhaltung bestimmter Fristen die Mitwirkung des Kunden unerlässlich ist. Der Kunde sorgt dafür, dass der Agentur alle für die Durchführung der Vereinbarung notwendigen Unterlagen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung vorgelegt werden und dass die Agentur von allen Vorgängen, die für die Ausführung der Vereinbarung von Bedeutung sein können, unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird.

(2) Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Proofs Blaupausen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und innerhalb der in der Projektabwicklung vereinbarten Frist freizugeben.

(3) Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde
zu tragen.

6. Abwicklung von Aufträgen

(1) Von der Agentur übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

(2) Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen und ähnliches), die die Agentur erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben ihr Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist die Agentur nicht verpflichtet.

7. Auftragserteilung an Dritte

(1) Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen Dritte einzusetzen.

(2) Sie ist ferner berechtigt, den Kunden kraft der ihr im Vertrag nach Inhalt und Umfang seitens des Kunden eingeräumten Vollmacht zu vertreten.

8. Lieferung, Lieferfristen


(1) Die Übergabe der Leistungen erfolgt regelmäßig am Sitz der Agentur. Die Lieferverpflichtungen der Agentur sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von ihr zur Versendung gebracht sind. Die Agentur erfüllt ihre vertragliche Leistungsverpflichtung daher regelmäßig, sobald sie die jeweilige Leistung zur Versendung gebracht bzw. den jeweiligen Dienst erbracht hat. Der Kunde trägt das Risiko des zufälligen Untergangs bei der Übermittlung (z. B. Beschädigung, Verlust oder Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird. Dies gilt ebenso, wenn Teillieferungen erfolgen.

(2) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Ziffer 5 (zum Beispiel Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

(3) Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse insbesondere Verzögerungen bei Dritten, die nach Ziffer 7 von der Agentur eingesetzt werden, entbinden die Agentur von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Die Agentur wird sich in diesen Fällen unverzüglich mit dem Kunden in Verbindung setzen, um einen neuen Termin abzustimmen.

(4) Die Agentur ist bestrebt, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.

9. Zahlungsbedingungen

(1) Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben, werden an den Kunden weiterberechnet.

(2) Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Vom Tag der Fälligkeit an ist die Agentur berechtigt, bei Entgeltforderungen Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen.

(3) Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält die Agentur sämtliche Rechte an allen Leistungen sowie überlassenen Unterlagen und Gegenständen, insbesondere ggf. zu übertragende Nutzungsrechte, vor.

(4) Eine Aufrechnung gegen die Forderungen der Agentur ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von der Agentur anerkannten Forderungen zulässig.

10. Gewährleistung, Schadenersatz, Haftung



(1) Der Kunde hat etwaige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden nach Wahl der Agentur das Recht auf Nachbesserung der Leistung oder Ersatzlieferung durch die Agentur zu.

(2) Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden bezüglich offensichtlicher Mängel sowie Folgeschäden.

(3) Die Agentur haftet grundsätzlich nur, soweit sie Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat.

(4) Im Übrigen gelten für die Haftung der Agentur bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen: Schadensersatzansprüche wegen Mängel und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Weiterbarbeitungen zum Gegenstand, so haftet die Agentur nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des weiter zu arbeiteten Projektes. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung, ausschließlich Vorleistung und Material). Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs und Verrichtungsgehilfen der Agentur. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei vorsätzlichem Handeln, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz

(5) Die Agentur führt die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der für sie gültigen allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze aus. Die Prüfung von Rechtsfragen für den Kunden, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts ist nicht Aufgabe der Agentur. Deshalb haftet die Agentur dem Kunden insbesondere nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Ausgestaltung ihrer Leistungen. Gleiches gilt für eine Haftung für Fehler, die aus vom Kunden übergebenen Unterlagen herrühren. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Agentur den Kunden auf rechtliche Bedenken bei der Vertragsabwicklung hingewiesen hat und der Kunde gleichwohl auf Durchführung besteht.

(6) Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der Leistungen der Agentur von Dritten gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für mögliche Schadensersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter gegen den Kunden.

(7) Für den Fall, dass die Agentur wegen der Gestaltung und/oder des Inhalts ihrer Leistungen auf Unterlassung, Schadensersatz o. Ä. in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos, sofern die Inanspruchnahme nicht auf einer Pflichtverletzung der Agentur beruht, für die diese gemäß Ziffern 10.3 und 10.4 haftet. Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen oder sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

11. Vertraulichkeit


Die Agentur verpflichtet sich, Stillschweigen über die ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerdenden vertraulichen Informationen des Kunden zu bewahren. Das gleiche gilt für den Kunden in Bezug auf ihn im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntgewordenen vertraulichen Informationen über die Agentur. Die Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zu Stande kommt.

12. Datenschutz

Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten der Agentur zu übermittelnde, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch die Agentur im Rahmen des der Agentur erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.

13. Sonstiges

(1) Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

(2) Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist der Sitz der Agentur.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist der Sitz der Agentur.

(4) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.